Klasse T
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Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h; bei Fahrern unter 18 Jahren nicht mehr als 40 km/h.
Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre bis 40 km/h
Mindestalter 18 Jahre bis 60 km/h
Einschluss:
Klasse M, L
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Unterweisung am Fahrzeug
Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:
- Sehtest
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen - Kurs
- Passfoto
- Personalausweis
- evtl. vorhandener Führerschein
Hinweis:
Ein T-Fahrzeug ist zur Zeit leider nicht vorhanden und sollte daher vom Fahrschüler bereitgestellt werden.
Stand: 27.12.06 15:26 - Impressum