Klasse T

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h; bei Fahrern unter 18 Jahren nicht mehr als 40 km/h.

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre bis 40 km/h
Mindestalter 18 Jahre bis 60 km/h

Einschluss:

Klasse M, L

Theorieunterricht:

12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:

Unterweisung am Fahrzeug

Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:

  • Sehtest
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen - Kurs
  • Passfoto
  • Personalausweis
  • evtl. vorhandener Führerschein

Hinweis:

Ein T-Fahrzeug ist zur Zeit leider nicht vorhanden und sollte daher vom Fahrschüler bereitgestellt werden.

Stand: 27.12.06 15:26 - Impressum