Klasse D1E
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Kombination eines Fahrzeugs der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM, wobei die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und die zGM des Zuges nicht größer als 12 t sein darf.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse D1
Einschluss:
Klasse BE
bei Vorbesitz der Klasse C1: C1E
Theorieunterricht:
kein Theorieunterricht
Praktische Ausbildung:
4 Fahrstunden Grundausbildung
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Unterweisung am Fahrzeug
Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Belastungsgutachten
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
Sonstiges:
Die Klasse D1E wird bis zum 50. Lebensjahr befristet ausgestellt, danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig. Diese wird von einem Arzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt.
Stand: 20.12.06 17:27 - Impressum