Klasse D1
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Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
Einschluss:
keine
Theorieunterricht:
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz Klasse C1 / C:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
bei Vorbesitz der Klasse B / C1 (bis 2 Jahre):
41 Fahrstunden Grundausbildung
19 Überlandfahrten
12 Autobahnfahrten
7 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
bei Vorbesitz der Klasse B / C1 (länger als 2 Jahre):
16 Fahrstunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
4 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
bei Vorbesitz der Klasse C (bis 2 Jahre):
8 Fahrstunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
4 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
bei Vorbesitz der Klasse C (länger als 2 Jahre):
6 Fahrstunden Grundausbildung
4 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrt
2 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Belastungsgutachten
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
Sonstiges:
Die Klasse D1 wird bis zum 50. Lebensjahr befristet ausgestellt, danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig. Diese wird von einem Arzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt.