Klasse D1

Omnibus mit höchstens 16 Sitzplätzen plus Fahrersitz.
Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B

Einschluss:

keine

Theorieunterricht:

6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz Klasse C1 / C:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:

bei Vorbesitz der Klasse B / C1 (bis 2 Jahre):
41 Fahrstunden Grundausbildung
19 Überlandfahrten
12 Autobahnfahrten
7 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug

bei Vorbesitz der Klasse B / C1 (länger als 2 Jahre):
16 Fahrstunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
4 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug

bei Vorbesitz der Klasse C (bis 2 Jahre):
8 Fahrstunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
4 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug

bei Vorbesitz der Klasse C (länger als 2 Jahre):
6 Fahrstunden Grundausbildung
4 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrt
2 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug

Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:

  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Belastungsgutachten
  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein

Sonstiges:

Die Klasse D1 wird bis zum 50. Lebensjahr befristet ausgestellt, danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig. Diese wird von einem Arzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt.

Stand: 20.12.06 17:24 - Impressum