Klasse D
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Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
Einschluss:
Klasse D1
Theorieunterricht:
6 Doppelstunden Grundstoff
18 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse C1:
6 Doppelstunden Grundstoff
12 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse C / D1:
6 Doppelstunden Grundstoff
8 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktischer Unterricht:
bei Vorbesitz der Klasse B / C1 (bis 2 Jahre):
45 Fahrstunden Grundausbildung
22 Überlandfahrten
14 Autobahnfahrten
8 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
bei Vorbesitz der Klasse B / C1 (länger als 2 Jahre):
33 Fahrstunden Grundausbildung
12 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
5 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
bei Vorbesitz der Klasse C (bis 2 Jahre):
14 Fahrstunden Grundausbildung
16 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
6 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
bei Vorbesitz der Klasse C (länger als 2 Jahre):
7 Fahrstunden Grundausbildung
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrt
3 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Belastungsgutachten
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
Sonstiges:
Die Klasse D wird nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig.