Klasse CE
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Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zGM (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge).
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre, aber 21 Jahre, wenn die Fahrt den EG-Sozialvorschriften unterliegt und die zGM der Kombination 7,5 t überschreitet.
- Vorbesitz Klasse C
Einschluss:
Klasse BE, C1E, T
Bei Vorbesitz der Klasse D1: D1E
Bei Vorbesitz der Klasse D: DE
Theorieunterricht:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
bei gemeinsamem Erwerb mit Klasse C:
6 Doppelstunden Grundstoff
10 + 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
Bei gemeinsamem Erwerb mit Klasse C:
C: 3 Überlandfahrten, CE: 5 Überlandfahrten
C: 1 Autobahnfahrt, CE: 2 Autobahnfahrten
C: keine Nachtfahrt, CE: 3 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
Stand: 20.12.06 17:23 - Impressum