Klasse CE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zGM (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge).

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre, aber 21 Jahre, wenn die Fahrt den EG-Sozialvorschriften unterliegt und die zGM der Kombination 7,5 t überschreitet.
  • Vorbesitz Klasse C

Einschluss:

Klasse BE, C1E, T
Bei Vorbesitz der Klasse D1: D1E
Bei Vorbesitz der Klasse D: DE

Theorieunterricht:

6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff

bei gemeinsamem Erwerb mit Klasse C:
6 Doppelstunden Grundstoff
10 + 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:

5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug

Bei gemeinsamem Erwerb mit Klasse C:
C: 3 Überlandfahrten, CE: 5 Überlandfahrten
C: 1 Autobahnfahrt, CE: 2 Autobahnfahrten
C: keine Nachtfahrt, CE: 3 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug

Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:

  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein
Stand: 20.12.06 17:23 - Impressum