Klasse C1E

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet und die die zGM der Kombination nicht höher ist als 12 t.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre, aber 21 Jahre, wenn die Fahrt den EG-Sozialvorschriften unterliegt und die zGM der Kombination 7,5 t überschreitet.
  • Vorbesitz Klasse C1

Einschluss:

Klasse BE
Bei Vorbesitz der Klasse D1: D1E
Bei Vorbesitz der Klasse D: DE

Theorieunterricht:

es wird kein Theorieunterricht benötigt

Praktische Ausbildung:

3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug

Bei gemeinsamem Erwerb mit Klasse C1:
C1: 1 Überlandfahrt, C1E: 3 Überlandfahrten
C1: 1 Autobahnfahrt, C1E: 1 Autobahnfahrt
C1: keine Nachtfahrt, C1E: 2 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug

Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:

  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein
Stand: 20.12.06 17:21 - Impressum