Klasse C1

Kfz zwischen 3,5 t zGM und 7,5 t zGM und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz.
Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden.

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre, aber 21 Jahre, wenn die Fahrt den EG-Sozialvorschriften unterliegt und die zGM der Kombination 7,5 t überschreitet.
Vorbesitz Klasse B

Einschluss:

keine

Theorieunterricht:

6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz der Klasse D1 / D: 6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:

3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Unterweisung am Fahrzeug

Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:

  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein

Sonstiges:

Die Klasse C1 wird bis zum 50. Lebensjahr befristet ausgestellt, danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig. Diese wird von einem Arzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt.

Stand: 20.12.06 17:19 - Impressum