Klasse C

Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz.
Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre, aber 21 Jahre, wenn die Fahrt den EG-Sozialvorschriften unterliegt und die zGM der Kombination 7,5 t überschreitet.
  • Vorbesitz Klasse B

Einschluss:

Klasse C1

Theorieunterricht:

6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz der Klasse C1 / D1:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz der Klasse D:
6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:

5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug

Bei Vorbesitz der Klasse C1 / D1 / D:
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Unterweisung am Fahrzeug

Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:

  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein

Sonstiges:

Die Klasse C wird nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig.

Stand: 20.12.06 17:22 - Impressum