Klasse C
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Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz.
Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden.
Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre, aber 21 Jahre, wenn die Fahrt den EG-Sozialvorschriften unterliegt und die zGM der Kombination 7,5 t überschreitet.
- Vorbesitz Klasse B
Einschluss:
Klasse C1
Theorieunterricht:
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse C1 / D1:
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Klasse D:
6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Unterweisung am Fahrzeug
Bei Vorbesitz der Klasse C1 / D1 / D:
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Unterweisung am Fahrzeug
Für die Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
Sonstiges:
Die Klasse C wird nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig.
Stand: 20.12.06 17:22 - Impressum