Klasse B
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Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg zGM dürfen immer mitgeführt werden. Schwerere Anhänger sind nur dann erlaubt, wenn die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet und die zGM der Kombination nicht über 3,5 t liegt.
Voraussetzungen:
B:
Mindestalter 18 Jahre
B17:
- Mindestalter 17 Jahre
- Die Begleitpersonen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg
- maximal 0,5 Promille während einer begleitenden Fahrt
Einschluss:
Klasse M, L, S
Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz einer FE-Klasse:
6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Für die Beantragung der Klasse B beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:
- Sehtest
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen - Kurs
- Personalausweis / Pass
- biometrisches Passfoto
- evtl. vorhandener Führerschein
Für die Beantragung der Klasse B17 beim Straßenverkehrsamt benötigt Ihr:
- Sehtest
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen - Kurs
- Personalausweis / Pass
- biometrisches Passfoto
- evtl. vorhandener Führerschein
- Kopien von Führerschein und Personalausweis der Begleitpersonen
Stand: 25.10.08 13:52 - Impressum